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Pferdelebensversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Anzeigepflicht, Meldepflicht'''<br />
* '''Anzeigepflicht, Meldepflicht'''<br />


:Jede Störung im Befinden des Pferdes, die es erforderlich macht einen Tierarzt aufzusuchen und sonstige Anzeichen von Erkrankungen, Unfälle, Verdacht auf Seuchen, Seuche, Abhandenkommen und der Tod des Pferdes müssen dem Versicherer unverzüglich angezeigt werden. Zur Meldung verpflichtet sind Tierärzte, Labore oder auch Leiter von Veterinärämtern.
:Jede Störung im Befinden des Pferdes, die es erforderlich macht einen Tierarzt aufzusuchen und sonstige Anzeichen von Erkrankungen, Unfälle, Verdacht auf Seuchen, Seuche, Abhandenkommen und der Tod des Pferdes müssen vom Versicherungsnehmer dem Versicherer unverzüglich angezeigt werden. Meldepflichtige Erkrankungen werden verpflichtend von Tierärzten, Labore oder auch Leiter von Veterinärämtern gemeldet.




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