Erstinformationspflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Auskunftspflicht des Vermittlers (Erstinformation)<br />
'''Auskunftspflicht des Vermittlers als Erstinformation'''<br />


Gem. §11 VersVermV ist der Versicherungsvermittler verpflichtet, beim ersten Geschäftskontakt die nachfolgenden Angaben verständlich und klar in Textform mitzuteilen:
Gem. §11 VersVermV ist der Versicherungsvermittler verpflichtet, beim ersten Geschäftskontakt die nachfolgenden Angaben verständlich und klar in Textform mitzuteilen.
 
* '''Name und Anschrift'''<br />


- Vorname und Nachname sowie Firmenname<br />
- Vorname und Nachname sowie Firmenname<br />
- betriebliche Anschrift<br />
- betriebliche Anschrift<br />


- tätig als:<br />
* '''Tätigkeit als'''<br />


- Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO<br />
- Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO<br />
Zeile 13: Zeile 15:
- Versicherungsberater nach § 34 d Abs. 7 GewO<br />
- Versicherungsberater nach § 34 d Abs. 7 GewO<br />


- Anschrift mit Telefonnummer und Homepage der gemeinsamen Stelle nach § 11 Abs. 1 GewO und Registierungsnummer des Vermittlerregisters
* '''Vermittlerregister'''<br />
- direkte und indirekte Beteiligungen von über 10 % an Versicherungsunternehmen, die dieser aufgrund von Stimmrechten oder Kapital besitzt
 
- direkte und indirekte Beteiligungen von über 10 % die Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen von Versicherungsunternehmen an dessen Stimmrechten oder Kapital besitzen
- Anschrift mit Telefonnummer und Homepage der gemeinsamen Stelle nach § 11 Abs. 1 GewO und Registierungsnummer des Vermittlerregisters<br />
- Anschrift der Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern oder Versicherungsberatern und Versicherungsnehmern
 
* '''Beteiligungen''' <br />
 
- direkte und indirekte Beteiligungen von über 10 % an Versicherungsunternehmen, die dieser aufgrund von Stimmrechten oder Kapital besitzt<br />
- direkte und indirekte Beteiligungen von über 10 % die Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen von Versicherungsunternehmen an dessen Stimmrechten oder Kapital besitzen<br />
 
* '''Schlichtungsstelle'''<br />
 
- Anschrift der Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern oder Versicherungsberatern und Versicherungsnehmern<br />
 
 
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