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'''Neue Regelungen zum Kündigungsrecht | '''Neue Regelungen zum Kündigungsrecht ab dem 01-01-2021''' <br /> | ||
Ab 2021 wird der Wechsel von gesetzlichen Krankenkasse zur gesetzlichen Krankenkassen viel einfacher. Eine Kündigung des Versicherten ist nicht mehr erforderlich. | Ab 2021 wird der Wechsel von gesetzlichen Krankenkasse zur gesetzlichen Krankenkassen viel einfacher. '''Eine Kündigung des Versicherten ist nicht mehr erforderlich.''' | ||
Nach Beitritt zur neuen Kasse übernimmt diese alle Formalitäten. | Nach Beitritt zur neuen Kasse übernimmt diese alle Formalitäten. | ||
Ab 2021 gilt auch eine kürzere Bindefrist; Versicherte können alle zwölf Monate, bisher galt eine Frist von18 Monaten, die gesetzliche Krankenkasse wechseln. | Ab 2021 gilt auch eine kürzere Bindefrist; Versicherte können alle zwölf Monate, bisher galt eine Frist von18 Monaten, die gesetzliche Krankenkasse wechseln. | ||
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'''Siehe auch:'''<br /> | |||
[[Krankenversicherung gesetzliche, Krankenkassenwahlrecht]] <br /> | |||
[[Informationssystem Krankenversicherung gesetzliche |Alle Einträge zur '''gesetzlichen Krankenversicherung''' anzeigen]] [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']] | |||
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Schlagwort: Kündigung GKV, Sonderkündigungsrecht, Erhöhung des Zusatzbeitrages<br /> | |||
[[Category:Krankenversicherung gesetzliche]][[Category:PIM]] |