Kapitallebensversicherung, Beleihung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 6. Januar 2017, 15:13 Uhr
Kapitallebensversicherung, Beleihung
Beleihung besser als Kündigung
Durch eine Beleihung der Lebensversicherung wird als Policendarlehen bis zu 100 Prozent des aktuellen Rückkaufswertes gewährt. Als Sicherheit wird die Lebensversicherung an den Darlehensgeber abgetreten, bis der Kredit zurückgezahlt wurde. Die Kreditlaufzeit kann bis zur Restlaufzeit des Vertrages vereinbart werden. Sondertilgungen und Rückzahlungen sind bei den meisten Anbietern kurzfristig und ohne Vorfälligkeitszinsen möglich. Eine Lebensversicherung zu kündigen ist nicht sinnvoll, daher besser beleihen.
Die Nachteile bei einer Kündigung Der Todesfallschutz entfällt, durch Verrechnung der Abschlusskosten entstehen Ihnen Verluste. Außerdem fällt volle Kapitalertragsteuer an, wenn die bisherige Laufzeit unter zwölf Jahren liegt oder Sie als Versicherungsnehmer jünger als 60 Jahre sind.
Bei freien Anbietern bekommen Sie ein Darlehen oft zu günstigeren Konditionen. Das Policendarlehen des Versicherers ist von den Konditionen her meistens schlechter gestellt.
Siehe auch: Kapitallebensversicherung, Rückkaufswert
Siehe auch: Kapitallebensversicherung, XXX
Schlagwort: Lebensversicherung beleihen, Policendarlehen