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Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied richtet sich nach dem Einkommen. Jedoch nicht alle Einkommensarten sind beitragspflichtig. | Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied richtet sich nach dem Einkommen. Jedoch nicht alle Einkommensarten sind beitragspflichtig. | ||
Zum beitragspflichtigen Einkommen werden alle Einkommensarten gerechnet, die zum Lebensunterhalt verwendet werden können | Zum beitragspflichtigen Einkommen werden alle Einkommensarten gerechnet, die zum Lebensunterhalt verwendet werden können, wie z.B. | ||
- Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit<br /> | |||
- Rentenzahlbetrag lt. Rentenbescheid<br /> | |||
- Versorgungsbezüge, wie z.B. Betriebsrente, Rente aus Direktversicherung<br /> | |||
- Pensionen<br /> | |||
- Witwenrente<br /> | |||
- Beamtenbezüge<br /> | |||
- Einkünfte aus Vermietung / Verpachtung<br /> | |||
- Einkünfte aus Kapitalvermögen, wie z.B. Zinsen, Dividenden<br /> | |||
- Unterhaltszahlungen vom getrennt lebenden / geschiedenen Ehegatten<br /> | |||
'''Nicht beitragspflichtige Einkommen'''<br /> | |||
- Mutterschaftsgeld<br /> | |||
- Elterngeld<br /> | |||
- Betreuungsgeld<br /> | |||
- Wohngeld<br /> | |||
- Kindergeld<br /> | |||
Der Beitrag berechnet sich anhand des positiven Einkommens in der jeweiligen Einkommensart. Positives Einkommen bedeutet, dass das Einkommen größer ist als die Aufwendungen, wie z.B. Werbungskosten. Eine Verrechnung von positivem Einkommen einer Einkommensart darf nicht mit dem negativen Einkommen einer anderen Einkommensart verrechnet werden. Ein Verlustausgleich zwischen den Einkommensarten ist somit nicht möglich. | Der Beitrag berechnet sich anhand des positiven Einkommens in der jeweiligen Einkommensart. Positives Einkommen bedeutet, dass das Einkommen größer ist als die Aufwendungen, wie z.B. Werbungskosten. Eine Verrechnung von positivem Einkommen einer Einkommensart darf nicht mit dem negativen Einkommen einer anderen Einkommensart verrechnet werden. Ein Verlustausgleich zwischen den Einkommensarten ist somit nicht möglich. | ||
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⚠️ '''Privat Versicherte''' zahlen '''unabhängig ihres Einkommens''' einen Beitrag, der sich nach dem Umfang und Höhe des Versicherungsschutzes richtet. Hier hat er die freie Wahl und '''bestimmt somit die Beitragshöhe''' wesentlich mit. '''Es sind keine Beiträge aus Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Zins-, Miet- Pacht, Abfindungsbeträgen und weiterer Einnahmen zu entrichten.''' | |||
'''Siehe auch:'''<br /> | |||
[[Krankenversicherung gesetzliche, Beitragsentwicklung bis 2021]]<br /> | |||
[Informationssystem Krankenversicherung gesetzliche |Alle Einträge zur '''gesetzlichen Krankenversicherung''' anzeigen]] [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']] | |||
<center>{{bimpimV02}}</center> | |||
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beitragspflichtige Einnahmen, beitragspflichtiges Einkommen<br /> | |||
[[Category:Krankenversicherung gesetzliche]][[Category:PIM]] | [[Category:Krankenversicherung gesetzliche]][[Category:PIM]] |