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Pflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png | 120px]] Grundsätzlich nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse sind Beamte, Freiberufler, Selbständige( Ausnahme selbständige Künstler wie auch Publizisten). Es besteht aber die Verpflichtung eine Krankenversicherung abzuschließen. Diese Personeng können sich freiwillig gesetzlich krankenversichern oder einen privaten Krankenversicherungsschutz vereinbaren. ||  
| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png | 120px]] Grundsätzlich nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse sind<br />
Beamte, Freiberufler, Selbständige( Ausnahme selbständige Künstler wie auch Publizisten). Es besteht aber die Verpflichtung eine Krankenversicherung abzuschließen. Diese Personeng können sich freiwillig gesetzlich krankenversichern oder einen privaten Krankenversicherungsschutz vereinbaren. ||  
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