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Pflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png | 120px]] Grundsätzlich nicht pflichtversichert in der GKV sind Beamte sowie Freiberufler und Selbständige(Ausnahme selbständige Künstler und Publizisten). Dennoch besteht auch für sie die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung. Diese Personengruppen haben die Wahl, ob sie sich freiwillig gesetzlich krankenversichern möchten oder einen privaten Krankenversicherungsschutz vereinbaren. ||  
| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png | 120px]] Grundsätzlich nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse sind Beamte, Freiberufler, Selbständige( Ausnahme selbständige Künstler wie auch Publizisten). Es besteht aber die Verpflichtung eine Krankenversicherung abzuschließen. Diese Personeng können sich freiwillig gesetzlich krankenversichern oder einen privaten Krankenversicherungsschutz vereinbaren. ||  
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