Deckungsanfrage im Schadenfall: Unterschied zwischen den Versionen

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== Deckungsnote ==


Bezeichnet den schriftlichen Auftrag des Versicherungsmaklers an den Versicherer ein benanntes Risiko, im Auftrag des Versicherungsnehmers, in Deckung zu nehmen.
Hierunter versteht man die Anfrage bei einem Versicherer, ob ein eingetretener Versicherungsfall auch von der Versicherung gedeckt ist. Bei der Rechtsschutzversicherung ist dies von besonderer Bedeutung. Hier sollte immer, vor der Anwalts- Mandatsübertragung, eine Anfrage erfolgen.


Schlagwort: Deckung, Deckungsnote




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Deckung, Deckungsanfrage, Schaden, Schadensmeldung <br />
 
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