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Pferdelebensversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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:- Wartezeiten von drei bis sechs Monaten bestehen für folgende Erkrankungen:  
:- Wartezeiten von drei bis sechs Monaten bestehen für folgende Erkrankungen:  


- Dummkoller, <br />
:- Dummkoller, <br />
- ansteckende Blutarmut, <br />
:- ansteckende Blutarmut, <br />
- Borna, <br />
:- Borna, <br />
- Hufkrebs, <br />
:- Hufkrebs, <br />
- Dämpfigkeit, <br />
:- Dämpfigkeit, <br />
- chronische Bronchitis, <br />
:- chronische Bronchitis, <br />
- periodische Augenentzündung, <br />
:- periodische Augenentzündung, <br />
- Knochenweiche,<br />
:- Knochenweiche,<br />
- Tuberkulose, <br />
:- Tuberkulose, <br />
- chronische Lahmheit, <br />
:- chronische Lahmheit, <br />
- Skletterkrankungen<br />
:- Skletterkrankungen<br />
- Hufrollenerkrankung, <br />
:- Hufrollenerkrankung, <br />
- Gleichbeinlahmheit, <br />
:- Gleichbeinlahmheit, <br />
- Schale und Spat, <br />
:- Schale und Spat, <br />
- Sehnenstelzfuß <br />
:- Sehnenstelzfuß <br />
- Ataxie durch jede Ursache.<br />
:- Ataxie durch jede Ursache.<br />
- nicht abschließend, von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.<br />
:- nicht abschließend, von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.<br />


* '''Ausschlüsse'''<br />
* '''Ausschlüsse'''<br />


- Nottötung wenn wirtschaftliche Gründe vorliegen,<br />
:- Nottötung wenn wirtschaftliche Gründe vorliegen,<br />
- Vorerkrankungen, die vor Deckungsbeginn  bestanden haben, diagnostiziert und/ oder behandelt wurden<br />
:- Vorerkrankungen, die vor Deckungsbeginn  bestanden haben, diagnostiziert und/ oder behandelt wurden<br />
- Schönheitsfehler; <br />
:- Schönheitsfehler; <br />
- Tod infolge einer Seuche oder Krankheit, für die eine Zahlung aus öffentlichen Mitteln - auch durch Tierverwertungsanstalten - zu leisten ist oder geleistet werden müsste, wenn sie nicht schuldhaft verwirkt worden wäre.<br />
:- Tod infolge einer Seuche oder Krankheit, für die eine Zahlung aus öffentlichen Mitteln - auch durch Tierverwertungsanstalten - zu leisten ist oder geleistet werden müsste, wenn sie nicht schuldhaft verwirkt worden wäre.<br />


* '''örtlicher Geltungsbereich'''<br />
* '''örtlicher Geltungsbereich'''<br />


- Für Unfallereignisse außerhalb der versicherten Länder sowie Teilnahme an Vielseitigkeits- und Rennsport-Veranstaltungen besteht  kein Versicherungsschutz.  Durch Beitragszuschlag aber versicherbar.
:Für Unfallereignisse außerhalb der versicherten Länder sowie Teilnahme an Vielseitigkeits- und Rennsport-Veranstaltungen besteht  kein Versicherungsschutz.  Durch Beitragszuschlag aber versicherbar.




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