Hausratversicherung, Versicherungsort: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(6 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 2: Zeile 2:
Als Versicherungsort '''gilt die im Versicherungsschein (Police) bezeichnete Wohnung''' des Kunden. Darunter fallen neben der eigentlichen Wohnung '''auch Terrassen, Balkone und Loggien'''. Versicherungsort sind auch '''gemeinschaftlich genutzte Räume in einem Mehrfamilienhaus''', zum Beispiel Stellflächen für Fahrräder im Hausflur oder Waschkeller. Meist ist auch Hausrat, der in '''Nebengebäuden''' auf dem gleichen Grundstück lagert, mitversichert. '''Garagen''', die sich in unmittelbarer Nähe zum Versicherungsort befinden, stehen der Wohnung gleich. <br />
Als Versicherungsort '''gilt die im Versicherungsschein (Police) bezeichnete Wohnung''' des Kunden. Darunter fallen neben der eigentlichen Wohnung '''auch Terrassen, Balkone und Loggien'''. Versicherungsort sind auch '''gemeinschaftlich genutzte Räume in einem Mehrfamilienhaus''', zum Beispiel Stellflächen für Fahrräder im Hausflur oder Waschkeller. Meist ist auch Hausrat, der in '''Nebengebäuden''' auf dem gleichen Grundstück lagert, mitversichert. '''Garagen''', die sich in unmittelbarer Nähe zum Versicherungsort befinden, stehen der Wohnung gleich. <br />


⚠️ Klären Sie inwieweit ihre Garage unter den Versicherungsschutz fällt. Die Eigenschaft "unmittelbar" wird unterschiedlich ausgelegt.<br />
⚠️ Klären Sie inwieweit ihre Garage unter den Versicherungsschutz fällt. Die Eigenschaft "unmittelbar" wird unterschiedlich ausgelegt.<br />




👁 Siehe auch: [[Hausratversicherung, Aussenversicherung]]<br />
'''Siehe auch:''' <br />
Schlagwort: Versicherungsort, Aussenversicherung
[[Hausratversicherung, Aussenversicherung]]<br />


  < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Hausratversicherung | Alle Einträge zur '''Hausratversicherung''' anzeigen]]   <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen | zur '''Hauptseite''']]  
 
  [[Informationssystem Hausratversicherung | Alle Einträge zur '''Hausratversicherung''' anzeigen]]                                             [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü| zur '''Hauptseite''']]  




Zeile 47: Zeile 48:




Schlagwort: Versicherungsort, Außenversicherung<br />


.-.-.-.
.-.-.-.
[[Category:Hausratversicherung]][[Category:PIM]]
[[Category:Hausratversicherung]][[Category:PIM]]

Aktuelle Version vom 12. September 2021, 09:27 Uhr

Als Versicherungsort gilt die im Versicherungsschein (Police) bezeichnete Wohnung des Kunden. Darunter fallen neben der eigentlichen Wohnung auch Terrassen, Balkone und Loggien. Versicherungsort sind auch gemeinschaftlich genutzte Räume in einem Mehrfamilienhaus, zum Beispiel Stellflächen für Fahrräder im Hausflur oder Waschkeller. Meist ist auch Hausrat, der in Nebengebäuden auf dem gleichen Grundstück lagert, mitversichert. Garagen, die sich in unmittelbarer Nähe zum Versicherungsort befinden, stehen der Wohnung gleich.

⚠️ Klären Sie inwieweit ihre Garage unter den Versicherungsschutz fällt. Die Eigenschaft "unmittelbar" wird unterschiedlich ausgelegt.


Siehe auch:
Hausratversicherung, Aussenversicherung


 Alle Einträge zur Hausratversicherung anzeigen                                               zur Hauptseite 


Bim pim v02.png


















Schlagwort: Versicherungsort, Außenversicherung

.-.-.-.