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Pflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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:Für die betriebliche Altersversorgung ist der Träger der Pflichtversicherung der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG). Dessen Aufgabe es ist  für die Zahlungs-Gewährleistung  im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers, gegenüber den Arbeitnehmern zu sorgen.
:Für die betriebliche Altersversorgung ist der Träger der Pflichtversicherung der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG). Dessen Aufgabe es ist  für die Zahlungs-Gewährleistung  im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers, gegenüber den Arbeitnehmern zu sorgen.




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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png | 160px]]  || ''' Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die BaFin stellt eine  ausführliche Listung zu allen Pflichtversicherungen bereit: ►''' https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Liste/dl_li_vu_vers_mit_avbpflicht.pdf?__blob=publicationFile&v=4<br />
| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png | 160px]]  || ''' Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die BaFin stellt eine  ausführliche Listung zu allen Pflichtversicherungen bereit:  
►''' https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Liste/dl_li_vu_vers_mit_avbpflicht.pdf?__blob=publicationFile&v=4<br />


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