Versicherungsschein: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
226 Bytes hinzugefügt ,  08:31, 14. Aug. 2021
keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(5 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 7: Zeile 7:
- Vertragsbeginn<br />
- Vertragsbeginn<br />
- Vereinbarter Versicherungsschutz <br />
- Vereinbarter Versicherungsschutz <br />
- Versicherungsbeitrag<br />
- Versicherungsbeitrag<br />
- Fälligkeit des Beitrags<br />
- Fälligkeit des Beitrags<br />
- Versicherungsscheinnummer<br />
- Versicherungsscheinnummer<br />
- Individuelle Vereinbarungen<br />
- Individuelle Vereinbarungen<br />
 
- Leistungsausschlüsse<br />
- Leistungssauschlüsse<br />
 
- Allgemeine und besondere Versicherungsbedingungen (AVB)<br />
- Allgemeine und besondere Versicherungsbedingungen (AVB)<br />
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)<br />
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)<br />
- Sonderregelungen<br />
- Sonderregelungen<br />
- nicht abschließend
- nicht abschließend
Zeile 28: Zeile 20:
Die Originalpolice sollte sicher aufbewahrt werden. Im Leistungsfall, z.B. Auszahlung einer Lebensversicherung, muß diese Police im Original vorgelegt werden. Der Inhaber einer Police gilt häufig als Bezugsberechtigter.<br />
Die Originalpolice sollte sicher aufbewahrt werden. Im Leistungsfall, z.B. Auszahlung einer Lebensversicherung, muß diese Police im Original vorgelegt werden. Der Inhaber einer Police gilt häufig als Bezugsberechtigter.<br />
   
   
Wurde eine Versicherung beendet, so verjähren Ansprüche des Versicherungsnehmers nach drei Jahren. Solange sollte der Versicherungsschein auf jeden Fall aufgehoben werden.
Wurde eine Versicherung beendet, so verjähren Ansprüche des Versicherungsnehmers nach drei Jahren. Solange sollte der Versicherungsschein auf jeden Fall aufgehoben werden.<br />
Handelt es sich Policen eines Betriebes, Freiberuflers und dergleichen, so sind hier die steuerlichen Bestimmungen über die Aufbewahrungsfristen zu beachten. Darüber hinaus besteht häufig eine Nachhaftungspflicht, die über die offizielle Versicherungsdauer hinausgeht.<br />
 
Verlorene Policen sollten dem Versicherer gemeldet werden. Der Versicherungsnehmer erhält eine neue Police.
Verlorene Policen sollten dem Versicherer gemeldet werden. Der Versicherungsnehmer erhält eine neue Police.


Zeile 34: Zeile 28:




 
  [[Informationssystem Versicherung allgemein | Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]                                     [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']] <br />
 
 
 
 
  < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherung allgemein | Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]   <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']] <br />




Zeile 71: Zeile 60:




 
Dokument, Dokumente, Versicherungsdokument, Versicherungsdokumente
-.-.-.-
-.-.-.-
[[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]
[[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]
45.033

Bearbeitungen

Navigationsmenü