Rentenversicherung gesetzliche: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein wesentlicher '''Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems''' ist die gesetzliche Rentenversicherung. Diese dient vorwiegend der Altersversorgung von Beschäftigten. Wird die erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllt, haben Versicherte und deren Hinterbliebenen einen Rentenanspruch – hierfür müssen die besonderen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sein.  
Ein wesentlicher '''Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems''' ist die gesetzliche Rentenversicherung. Diese dient vorwiegend der Altersversorgung von Beschäftigten. Wird die erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllt, haben Versicherte und deren Hinterbliebenen einen Rentenanspruch – hierfür müssen die besonderen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sein.  
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* '''Versicherungsträger'''<br />
* '''Versicherungsträger'''<br />


- Deutsche Rentenversicherung (DRV)<br />
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV-KBS) - Verbundträger<br />
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV-KBS) - Verbundträger<br />
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) - Verbundträger<br />
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) - Verbundträger<br />
Die Aufgaben der Sozialversicherungsträger sind im Sozialgesetzbuch geregelt.<br />


* '''Rentenarten'''<br />
* '''Rentenarten'''<br />
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Die gesetzliche Rentenversicherung wird durch Beitragszahlungen von versicherungspflichtig beschäftigten Personen und freiwillig versicherten Personen beschäftigt. Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen – gilt für versicherungspflichtige beschäftigte Personen. Bei freiwillig versicherten und versicherungspflichtigen selbständig tätigen Personen wird der Beitrag vollumfänglich alleine getragen. Besonderheiten zur Beitragszahlung gelten in der Künstlersozialversicherung sowie bei geringfügig Beschäftigten.
Die gesetzliche Rentenversicherung wird durch Beitragszahlungen von versicherungspflichtig beschäftigten Personen und freiwillig versicherten Personen beschäftigt. Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen – gilt für versicherungspflichtige beschäftigte Personen. Bei freiwillig versicherten und versicherungspflichtigen selbständig tätigen Personen wird der Beitrag vollumfänglich alleine getragen. Besonderheiten zur Beitragszahlung gelten in der Künstlersozialversicherung sowie bei geringfügig Beschäftigten.
* '''Leistungs-, Rentenarten''' <br />
- Altersrenten<br />
- Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit<br />
- Rente wegen Tod<br />


* '''Beitragshöhe'''<br />
* '''Beitragshöhe'''<br />


Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung beträgt derzeit XXX18,7 % der beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten. Eine Begrenzung erfolgt durch die Beitragsbemessungsgrenze, XXX die jährlich neu festgelegt wird.<br />
Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung beträgt derzeit {{#var:1.4}} % der beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten. Eine Begrenzung erfolgt durch die Beitragsbemessungsgrenze, {{#var:1.2}} € die jährlich neu festgelegt wird.<br />


* '''Berechnung der gesetzlichen Rente'''<br />
* '''Berechnung der gesetzlichen Rente'''<br />
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Schlagwort:
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