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* * '''Pflichtversicherungen, staatlich'''<br /> | **'''Pflichtversicherungen, staatlich'''<br /> | ||
- | - Krankenversicherung geregelt nach § 5 SGB V Versicherungspflicht'''<br /> | ||
- Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 400 Euro und unter der Versicherungspflichtgrenze, diese wird jedes Jahr neu festgelegt.<br /> | - Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 400 Euro und unter der Versicherungspflichtgrenze, diese wird jedes Jahr neu festgelegt.<br /> | ||
- Studenten, Auszubildende und Praktikanten, die eine unentgeltliche berufspraktische Tätigkeit gemäß Studienordnung oder Prüfungsordnung ausüben:<br /> | - Studenten, Auszubildende und Praktikanten, die eine unentgeltliche berufspraktische Tätigkeit gemäß Studienordnung oder Prüfungsordnung ausüben:<br /> |