Unfallversicherung private, Verfallsfrist: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Verfallsfrist (Geltungsmachungsfrist) beträgt '''i.d.R. 15 Monate'''. Im Unterschied zu den gesetzlichen Verjährungsfrist, die ein Leistungsverweigerungsrecht begründet, erlischt nach der Verfallsfrist  der Anspruch selbst.
Die Verfallsfrist (Geltungsmachungsfrist) beträgt '''i.d.R. 15 Monate'''. Im Unterschied zu den gesetzlichen Verjährungsfrist, die ein Leistungsverweigerungsrecht begründet, erlischt nach der Verfallsfrist  der Anspruch selbst.


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Schlagwort: Anspruch geltend machen<br />


'''Siehe auch:'''<br />
[[Verjährung]]  <br />




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[[Category:Unfallversicherung private]][[Category:PIM]]
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