Gebäudeversicherung private, gleitende Neuwertversicherung / Neuwertfaktor: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 4. Juli 2021, 13:12 Uhr

In der Wohngebäudeversicherung findet die gleitende Neuwertersicherung ihre Anwendung. So passt sich der Versicherungsschutz der Preisentwicklung an, so dass das beschädigte Gebäude wiederhergestellt werden kann. Somit wird sichergestellt, dass jederzeit ein ausreichender Versicherungsschutz zu Verfügung steht.


Der gleitende Neuwertfaktor findet bei der Berechnung des Beitrages zur Geäudeversicherung Anwendung. Auf Basis des fiktiven Bauwertes von 1914 wird der Wert der Immobilie eingeschätzt. Die Beitragshöhe zur Gebäudeversicherung wird anhand des gleitenden Neuwertfaktors kalkuliert.

Mit dieser Berechnungsmethode wird sichergestellt, dass die Wertsteigerung der Immobilie im Laufe der Zeit berücksichtigt wird und somit keine Unterversicherung entsteht. Der gleitende Neuwertfaktor wird vom GDV berechnet und basiert auf den nachfolgenden Indices des statistischen Bundesamtes:

  • Baupreisindex, 80 % des Wertes und
  • Tariflohnindex, 20 % des Wertes werden zur Berechnung verwendet.

Beim gleitenden Neuwertfaktor handelt es sich um eine Empfehlung des GDV an die angeschlossenen Mitgliedsunternehmen, die sich wiederum nicht daran halten müssen. Zu Abweichungen kann es also kommen. Anstelle von „gleitender Neuwertfaktor“ werden auch die Begriffe „Prämienfaktor“ oder „Anpassungsfaktor“ verwendet.


Hinweis:

Der ausgewiesene Versicherungswert eines Gebäudes spiegelt nicht den Marktwert des existierenden Gebäudes wieder. Der Versicherungswert gibt den Wert wieder, der benötigt wird, um das Gebäude wieder aufbauen zu können.


Beispiel: Versicherungswert vs. Verkehrswert

Ein Einfamilienhaus, über 40 Jahre alt und schlechte Lage, wird für 150.000 Euro verkauft. Im Versicherungsschein ist eine Versicherungssumme von 290.000 Euro ausgewiesen. Unter Berücksichtigung des gleitenden Neuwertfaktors würde der Wiederaufbau, z.B. nach einem Totalschaden aufgrund eines Brandes, 290.000 Euro kosten. Somit wäre es nicht korrekt die Versicherungssumme auf den Marktwert zu verringern, da die Wiederaufbaukosten über dem Marktwert bzw. Verkehrswert liegen.


Jahr gleitender Neuwertfaktor
2017 17,39
2016 17,03
2015 16,74
2014 16,45
2013 16,08
2012 15,78
2011 15,40
2010 15,20
2009 14,91
2008 14,43
2007 13,57
2006 13,50
2005 13,40
2004 13,20
2003 13,10
2002 13,1402
2001 13,0891
2000 12,9868
1999 12,9868
1998 12,9357
1997 12,9868
1996 12,9357
1995 12,5778
1994 12,3221
1993 11,7597
1992 11,1462
1991 10,4304
1990 9,7657
1989 9,2544


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