Arbeitskraftabsicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Gesetzliche Erwerbsminderungsrente'''<br />
* '''Gesetzliche Erwerbsminderungsrente'''<br />


Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente  (vorher Erwerbsunfähigkeitsrente) fällt ganz niedrig aus. Sie ist i.d.R. nicht ausreichend  
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente  (vorher Erwerbsunfähigkeitsrente) fällt ganz niedrig aus. Sie ist nicht ausreichend  
den Lebensunterhalt zu bestreiten. Zahlungsvoraussetzungen: der Versicherte kann nicht länger als drei Stunden täglich arbeiten, er muss mindestens fünf Jahre gesetzlich versichert gewesen sein und drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben.<br />
den Lebensunterhalt zu bestreiten. Zahlungsvoraussetzungen: der Versicherte kann nicht länger als drei Stunden täglich arbeiten, er muss mindestens fünf Jahre gesetzlich versichert gewesen sein und drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben.<br />
   
   

Version vom 10. Juni 2021, 13:02 Uhr

Möglichkeiten die Arbeitskraft zu versichern.

  • Gesetzliche Erwerbsminderungsrente

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente (vorher Erwerbsunfähigkeitsrente) fällt ganz niedrig aus. Sie ist nicht ausreichend den Lebensunterhalt zu bestreiten. Zahlungsvoraussetzungen: der Versicherte kann nicht länger als drei Stunden täglich arbeiten, er muss mindestens fünf Jahre gesetzlich versichert gewesen sein und drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben.

  • Private Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung springt mit einer Rente ein, wenn die versicherte Person duch einen Unfall oder auch durch eine Krankheit überhaupt nicht mehr in der Lage ist irgend einer Beschäftigung nachzugehen

  • Private Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung springt mit einer Rente ein, wenn der Versicherte Fähigkeiten verliert, die es ihm nicht mehr ermöglichen seinen Beruf auszuüben. Beispiele: Ein Zahnarzt verliert die rechte Hand, ein Musiker verliert sein Gehör, ein Kranführer verliert die Sehkraft.

Vereinsversicherung tipp ohne.png Die Grundfähigkeitsversicherung und die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, als Vorsorge gegen existentielle Schicksalsschläge, sind eine gute Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung, da die Beiträge für diese Absicherung wesentlich günstiger ausfallen.


  • Private Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sorgt mit einer Rente für die Absicherung, wenn der Versicherte nicht mehr in seinem bisher ausgeübten Beruf arbeiten kann. Kann der Versicherte aber in einem anderen Beruf noch arbeiten, erhält er dennoch die vereinbarte Rente.

  • Private Dread disease Versicherung

Diese "Versicherung bei schwerer Krankheit" darf nicht unerwähnt bleiben. Hier erhält der Versicherte bei bestimmten schweren Erkrankungen eine vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt.

  • Private Unfall-/Invaliditätsversicherung

Auch die private Unfall-/Invaliditätsversicherung (mit entsprechender Progression im Invaliditätsfall) trägt zur Absicherung bei, auch wenn nur bei einem Unfall. Hier sind die Beiträge ebenfalls erschwinglich.

  • Sportunfähigkeitsversicherung

Für Profisportler ... XXX


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