Versicherung Widerspruch: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. Januar 2017, 09:57 Uhr
Versicherung Widerspruch
Der Versicherungsnehmer hat bei Lebensversicherungen ein Widerspruchsrecht von 30 Tagen. Bei allen anderen Verträgen beträgt diese Frist zwei Wochen
Es besteht kein Widerspruchsrecht bei Versicherungen die sofort Schutz bieten, Verträge deren Dauer kürzer als ein Monat betragen und Verträge über Pensionskassen. Ausnahme: Wurde der Vertrag im Fernabsatz (z.B. über das Internet) geschlossen gilt das Widerspruchsrecht.
Die Frist zum Widerspruch läuft mit dem Zeitpunkt, an dem der VN alle Informationen/Belehrungen über das Widerrufsrecht in Textform erhalten hat.
Hierbei ist zu beachten wie der Vertragsabschluss zustande gekommen ist, zu unterscheiden ist zwischen dem "Antragsmodell" und dem "Invitatiomodell".
Das Antragsmodell
Hierbei liegen dem Versicherungsnehmer bei Unterschrift des Antrags die Versicherungsbedingungen und die vorgeschriebenen gesetzlichen
Informationen vor. Nach Erhalt der Police beginnt die Wiederspruchsfrist.
Das Invitatiomodell
Hierbei stellt der Versicherungsnehmer einen Antrag. Der Versicherer unterbreitet dann dem VN ein Angebot, einschliesslich der Versicherungsbedingungen und den vorgeschriebenen Informationen. Dieses kann der VN innerhalb einer Frist, i.d.R. 14 Tage, annehmen. Nach der Annahmeerklärung des VN beginnt die Wiederspruchsfrist.
Siehe auch: Versicherung kündigen
Schlagwort: Widerspruch, Widerspruchsrecht, Widerruf, Widerrufsrecht