Krankenversicherung gesetzliche, Bundeszuschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 23. Mai 2021, 10:33 Uhr

Ab 2005 wurde durch das GKV-Modernisierungsgesetz ein Bundeszuschuss für die GKV, den Gesundheitsfonds, aus den allg. Steuermitteln eingeführt. Dieses wurde dann durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz abgelöst. In den Jahren 2004 bis 2021 flossen über 190 Milliarden € in den Gesundheitsfonds.


Bundeszuschuss in den Jahren 2004 bis 2021 (und voraussichtlich 2022)

Jahr Bundeszuschuss Anmerkung
2022 27,0 Milliarden €
voraussichtlich
2021 5,0 Milliarden € zusätzlich Wahljahr !
2021 14,5 Milliarden €
2020 14,5 Milliarden €
2019 14,5 Milliarden €
2018 14,5 Milliarden €
2017 + 1,5 Milliarden €
zusätzlich Wahljahr !
2017 14,5 Milliarden €
2016 14,0 Milliarden €
2015 11,5 Milliarden €
2014 10,5 Milliarden €
Haushaltsgesetz 2014
2013 11,5 Milliarden € Haushaltskonsolidierung
2012 10,4 Milliarden €
2011 13,3 Milliarden €
2010 15,7 Milliarden €
2009 7,2 Milliarden €
2008 2,5 Milliarden €
2007 2,5 Milliarden €
2006 4,2 Milliarden €
2005 2,5 Milliarden €
2004 1,0 Milliarden €
⚠️ Die GKV ist nicht in der Lage aus eigenem Beitragsaufkommen die erforderlichen Leistungen zu erbringen. Der GKV-Beitrag müsste viel höher ausfallen. So beteiligt sich der privat Versicherte, so ganz nebenbei mit seinem Steueranteil, seit über einem Jahrzehnt, an den Kosten der GKV ohne eine Gegenleistung zu erhalten.


Siehe auch:
Krankenversicherung gesetzliche, Gesundheitsfonds
Krankenversicherung gesetzliche, Beitragsentwicklung bis 2021



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