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Berufshaftpflichtversicherung, Erfüllungsschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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Sofern der Schuldner vertraglich zugesagte Leistungen nicht einhält, der Vertrag also von ihm nicht erfüllt wird und der Auftraggeber hierdurch ein Schaden erleidet, ist ein Erfüllungsschaden entstanden.
Sofern der Schuldner vertraglich zugesagte Leistungen nicht erbringt/einhält, der Vertrag also von ihm nicht erfüllt wird und der Auftraggeber hierdurch ein Schaden erleidet, ist ein Erfüllungsschaden entstanden.


Beispiel: Ein Auftrag wird in der vertraglich vereinbarten Zeit nicht rechtzeitig erfüllt. Der Auftraggeber hat Umsatzeinbußen.


Zum Beispiel: Eine Webseite (Onlineshop) wird nicht oder nicht rechtzeitig fertiggestellt (Vertrag wurde nicht erfüllt), weshalb der Auftraggeber Umsatzeinbußen erleidet.
Viele Haftpflichtversicherer schließen diese Erfüllungsschäden vom Schutz aus. Der Versicherungsmakler, ist auf Grund seiner Ungebundenheit, die beste Adresse um den richtigen Versicherer und den passenden Tarif zu finden.


Die meisten Haftpflichtversicherer, die Versicherungsschutz auf Basis der Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) anbieten, schließen Erfüllungsschäden vom Versicherungsschutz aus. In den Versicherungsbedingungen stehen dann z.B. Formulierungen wie:
 
 
 
[[Informationssystem Berufshaftpflichtversicherung | Alle Einträge zur '''Berufshaftpflichtversicherung''' anzeigen]]                              [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü| zur '''Hauptseite''']] <br />
 
 
<center>{{BimpimV02}}
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schlagwort: Erfüllungsfolgeschaden <br />
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[[Category:Berufshaftpflichtversicherung]][[Category:BIM]]
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