Krankenversicherung private, Medikamente / Arzneimittel: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Es werden alle zugelassenen Arzneimittel erstattet, sofern eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und das Medikament per Rezept verordnet wurde.<br /> | Es werden '''alle zugelassenen Arzneimittel''' erstattet, sofern eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und das Medikament per Rezept verordnet wurde.<br /> | ||
Eine Arzneimittelbudgetierung, wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, kennt die private Krankenversicherung nicht. Auch müssen keine Zuzahlungen auf das Rezept geleistet werden. Anders als bei der GKV gibt es auch keine Einschränkungen auf Grund von Rabattverträgen. | |||
Arzneimittel werden vom Versicherungsnehmer verauslagt und dann beim Versicherer zur Kostenerstattung eingereicht. | Arzneimittel werden vom Versicherungsnehmer verauslagt und dann beim Versicherer zur Kostenerstattung eingereicht. | ||
Handelt es sich um eine Dauermedikation, sind Apotheker gerne bereit, eine Monatsrechnung zu stellen, die dann mit einem Zahlungsziel versehen ist. In der Zwischenzeit kann die Kostenerstattung erfolgen. | |||
Nicht erstattungsfähig sind Nahrungsergänzungsmittel, Stärkungsmittel, Badezusätze und Kosmetikartikel. | Nicht erstattungsfähig sind Nahrungsergänzungsmittel, Stärkungsmittel, Badezusätze und Kosmetikartikel. |
Version vom 14. Mai 2021, 14:42 Uhr
Es werden alle zugelassenen Arzneimittel erstattet, sofern eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und das Medikament per Rezept verordnet wurde.
Eine Arzneimittelbudgetierung, wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, kennt die private Krankenversicherung nicht. Auch müssen keine Zuzahlungen auf das Rezept geleistet werden. Anders als bei der GKV gibt es auch keine Einschränkungen auf Grund von Rabattverträgen.
Arzneimittel werden vom Versicherungsnehmer verauslagt und dann beim Versicherer zur Kostenerstattung eingereicht. Handelt es sich um eine Dauermedikation, sind Apotheker gerne bereit, eine Monatsrechnung zu stellen, die dann mit einem Zahlungsziel versehen ist. In der Zwischenzeit kann die Kostenerstattung erfolgen.
Nicht erstattungsfähig sind Nahrungsergänzungsmittel, Stärkungsmittel, Badezusätze und Kosmetikartikel.
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Krankenversicherung private anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
Schlagwort: Arzneimittel, Medikamente, Medikamentenkostenerstattung, Rechnungsverauslagung, Belegeinreichung
.-.-.-.