Hausratversicherung, Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Hausratversicherung, Kündigung <br />


'''ordentliche Kündigung''' <br />
* '''Ordentliche Kündigung'''<br />
Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine '''Frist von drei Monaten''' einzuhalten.


'''Außerordentliche Kündigung, Anlass Beitragserhöhung,'''  
Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine '''Frist von drei Monaten''' einzuhalten.<br />
 
 
* '''Außerordentliche Kündigung, Anlass Beitragserhöhung,''' <br />
Bei Vertragsabschluss vor dem 01-01-1991 muss die Prämienerhöhung mindestens 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr betragen.(oder 20% in den letzten 3 Jahren betragen haben)<br />
Bei Vertragsabschluss vor dem 01-01-1991 muss die Prämienerhöhung mindestens 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr betragen.(oder 20% in den letzten 3 Jahren betragen haben)<br />


Vertragsabschluss 01-01-1991 bis  24-06-1994  
Vertragsabschluss 01-01-1991 bis  24-06-1994 <br />
Hier muss die Beitragserhöhung mindestens 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr ausmachen (oder 25 % mehr gegenüber der Erstprämienerhebung ausmachen)<br />
Hier muss die Beitragserhöhung mindestens 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr ausmachen (oder 25 % mehr gegenüber der Erstprämienerhebung ausmachen)<br />


Vertragsabschluss ab 25-06-1994
Vertragsabschluss ab 25-06-1994<br />
Der Vertrag kann nach jeder Beitragserhöhung aufgekündigt werden.<br />
Der Vertrag kann nach jeder Beitragserhöhung aufgekündigt werden. '''Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat.'''<br />
 
 
* '''Ausserordentliche Kündigung, Anlass Umzug und Beitragserhöhung'''<br />
Erfolgt ein Umzug und der neue Wohnort liegt in einer Tarifzone, die eine Beitragsanpassung erforderlich macht, so besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht, die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat.XXX?<br />


'''Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat.'''


'''Anlass: Schadenfall''' <br />
* '''Außerordentliche Kündigung, Anlass Schadenfall''' <br />
Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer '''Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung''' beendet werden. Achtung: Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu! Also: Lieber doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen!<br />
Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer '''Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung''' beendet werden. Achtung: Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu! Also: Lieber doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen!<br />


'''Anlass: Risiko fällt weg'''<br />
Wird der Haushalt, aufgrund des Todesfalles des Vetragsnehmers oder Umzug ins Ausland, aufgelöst, dann ist die '''sofortige Kündigung möglich'''. Anteilige Prämien werden zurückerstattet.<br />


* '''Außerordentliche Kündigung, Anlass Risiko fällt weg'''<br />
Wird der Haushalt, aufgrund des Todesfalles des Vertragsnehmers oder Umzug ins Ausland, aufgelöst, dann ist die '''sofortige Kündigung möglich'''. Anteilige Beiträge  werden rückerstattet.<br />
* '''Außerordentliche Kündigung, Doppelversicherung durch Heirat'''<br />
Hat jeder der beiden Ehepartner eine eigene Hausratversicherung, kann häufig die jüngere der Policen ausserordentlich gekündigt werden.<br />
'''Siehe auch:'''<br />
[[Kündigung / Formvorschriften]] <br />
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Schlagwort: Kündigung Hausratversicherung, Hausratversicherung kündigen, Musterschreiben Kündigung Hausratversicherung, Vorlage Kündigung Hausratversicherung, Kündigungsschreiben Vorlage, Kündigungsschreiben Vorlage Hausratversicherung<br />
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Schlagwort: Kündigung Hausratversicherung,<br />


[[Category:Hausratversicherung]][[Category:PIM]]
[[Category:Hausratversicherung]][[Category:PIM]]

Aktuelle Version vom 29. April 2021, 17:04 Uhr

  • Ordentliche Kündigung

Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten.


  • Außerordentliche Kündigung, Anlass Beitragserhöhung,

Bei Vertragsabschluss vor dem 01-01-1991 muss die Prämienerhöhung mindestens 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr betragen.(oder 20% in den letzten 3 Jahren betragen haben)

Vertragsabschluss 01-01-1991 bis 24-06-1994
Hier muss die Beitragserhöhung mindestens 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr ausmachen (oder 25 % mehr gegenüber der Erstprämienerhebung ausmachen)

Vertragsabschluss ab 25-06-1994
Der Vertrag kann nach jeder Beitragserhöhung aufgekündigt werden. Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat.


  • Ausserordentliche Kündigung, Anlass Umzug und Beitragserhöhung

Erfolgt ein Umzug und der neue Wohnort liegt in einer Tarifzone, die eine Beitragsanpassung erforderlich macht, so besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht, die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat.XXX?


  • Außerordentliche Kündigung, Anlass Schadenfall

Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden. Achtung: Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu! Also: Lieber doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen!


  • Außerordentliche Kündigung, Anlass Risiko fällt weg

Wird der Haushalt, aufgrund des Todesfalles des Vertragsnehmers oder Umzug ins Ausland, aufgelöst, dann ist die sofortige Kündigung möglich. Anteilige Beiträge werden rückerstattet.


  • Außerordentliche Kündigung, Doppelversicherung durch Heirat

Hat jeder der beiden Ehepartner eine eigene Hausratversicherung, kann häufig die jüngere der Policen ausserordentlich gekündigt werden.


Siehe auch:
Kündigung / Formvorschriften


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