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Krankenversicherung private, Notlagentarif: Unterschied zwischen den Versionen

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Sind die Beitragrückstände, die Säumniszuschläge und die Mahnkosten ausgeglichen, so besteht für den Versicherten ein Rückkehrrecht in den alten Tarif. Der Versicherungsvertrag wird dann unverändert weitergeführt.
Sind die Beitragrückstände, die Säumniszuschläge und die Mahnkosten ausgeglichen, so besteht für den Versicherten ein Rückkehrrecht in den alten Tarif. Der Versicherungsvertrag wird dann unverändert weitergeführt.
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Schlagwort:  PKV, Verband der privaten Krankenversicherung, PKV Verband
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