Krankenversicherung private, Notlagentarif: Unterschied zwischen den Versionen

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In der privaten Krankenversicherung wurde im August 2013 der sog. Notlagentarif eingeführt. Dieser Notlagentarif ermöglicht einen Mindestversicherungsschutz für Versicherte in der privaten Krankenversicherung, die sich in einer finanziellen Notlage befinden. Eine finanzielle Notlage besteht, wenn Beitragsrückstände vorhanden sind oder Beiträge nicht bezahlt werden können. Der Notlagentarif wurde erforderlich im Zusammenhang mit der Einführung der allgemeinen Versicherungspflicht. Für GKV-Versicherte im Jahr 2007, für PKV-Versicherte im Jahr 2009.  
In der privaten Krankenversicherung wurde im August 2013 der sog. Notlagentarif eingeführt. Dieser Notlagentarif ermöglicht einen Mindestversicherungsschutz für Versicherte in der privaten Krankenversicherung, die sich in einer finanziellen Notlage befinden. Eine finanzielle Notlage besteht, wenn Beitragsrückstände vorhanden sind oder Beiträge nicht bezahlt werden können. Der Notlagentarif wurde erforderlich im Zusammenhang mit der Einführung der allgemeinen Versicherungspflicht. Für GKV-Versicherte im Jahr 2007, für PKV-Versicherte im Jahr 2009.  
Der Notlagentarif ist kein Tarif, der im Rahmen der Tarifwelt der privaten Krankenversicherung frei gewählt werden kann. Vielmehr ist der Notlagentarif dazu gedacht ein Mindestmaß an Versicherungsschutz in Ausnahmesituationen zu gewähren.  
Der Notlagentarif ist kein Tarif, der im Rahmen der Tarifwelt der privaten Krankenversicherung frei gewählt werden kann. Vielmehr ist der Notlagentarif dazu gedacht, ein Mindestmaß an Versicherungsschutz in Ausnahmesituationen zu gewähren.  




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'''Beitragsaufwand für den Notlagentarif'''
'''Beitragsaufwand für den Notlagentarif'''


Der Beitragsaufwand für den Notlagentarif ist aufgrund des reduzierten Leistungsumfangs sowie der besonderen Bedingungen wesentlich günstiger als der Beitrag zum Basistarif bzw. den Normaltarifen. Die Höhe des Beitrages beträgt ca. 100 € bis 125 € monatlich.
Der Beitragsaufwand für den Notlagentarif ist aufgrund des reduzierten Leistungsumfangs sowie der besonderen Bedingungen wesentlich günstiger als der Beitrag für den Basistarif bzw. für die Normaltarife. Die Höhe des Beitrages beträgt ca. 100 € bis 125 € monatlich.




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Sind die Beitragrückstände, die Säumniszuschläge und die Mahnkosten ausgeglichen, so besteht für den Versicherten ein Rückkehrrecht in den alten Tarif. Der Versicherungsvertrag wird dann unverändert weitergeführt.
Sind die Beitragrückstände, die Säumniszuschläge und die Mahnkosten ausgeglichen, so besteht für den Versicherten ein Rückkehrrecht in den alten Tarif. Der Versicherungsvertrag wird dann unverändert weitergeführt.
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Schlagwort:  PKV, Verband der privaten Krankenversicherung, PKV Verband
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