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Zu den in Frage kommenden Personengruppen gehören Sie, wenn Sie Arbeitnehmer | Zu den in Frage kommenden Personengruppen gehören Sie, wenn Sie Arbeitnehmer | ||
* mit einem monatlichen Bruttogehalt von mind. ''' | * mit einem monatlichen Bruttogehalt von mind. '''€ {{#var:GKV-BBG}}''' (in {{#var:Jahr}}) bei 12 Monatsgehältern | ||
* bzw. einem Jahresbruttogehalt von mind. ''' | * bzw. einem Jahresbruttogehalt von mind. '''€ {{#var:GKV-BBGj}}''' (in {{#var:Jahr}}) sind - | ||
oder selbständig, freiberuflich tätig oder gewerbetreibender sind. Darüber hinaus gehören Beamte und Beamtenanwärter - unabhängig von ihrem Einkommen zu dieser Personengruppe. | oder selbständig, freiberuflich tätig oder gewerbetreibender sind. Darüber hinaus gehören Beamte und Beamtenanwärter - unabhängig von ihrem Einkommen zu dieser Personengruppe. | ||
Was zählt zum Brutto-Arbeitsentgeld bzw. Brutto-Jahresarbeitsentgeld Gehalt | Was zählt zum Brutto-Arbeitsentgeld bzw. Brutto-Jahresarbeitsentgeld Gehalt? | ||
# Vermögenswirksame Leistungen | # Vermögenswirksame Leistungen | ||
# Sachbezüge | # Sachbezüge | ||
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# Alle regelmäßigen Zulagen | # Alle regelmäßigen Zulagen | ||
Eventuell lohnt es sich in | Eventuell lohnt es sich in Grenzfällen mit dem Arbeitgeber zu reden, um der Krankenversicherungspflicht zu entgehen. Das kann Einsparungen für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber bringen. Sollten alle Versuche, aus der GKV herauszukommen scheitern, helfen nur noch gute Zusatzversicherungen. | ||
{{Haftungsausschluss}} |