Privathaftpflichtversicherung, Verschuldenshaftung u. Gefährdungshaftung: Unterschied zwischen den Versionen

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👁 Siehe auch: [[Haftpflichtgesetz]]<br />
👁 '''Siehe auch:''' <br />
👁 Siehe auch:  [[Gefährdungshaftung]]<br />
[[Haftpflichtgesetz]]<br />
[[Gefährdungshaftung]]<br />





Version vom 5. April 2021, 09:56 Uhr

  • Verschuldenshaftung

Bei unerlaubter Handlung oder auch einer Vertragsverletzung seitens des Schädigers besteht auf Grund gesetzlicher Bestimmungen die Haftungsverpflichtung des Schädigers. Die Beweispflicht liegt beim Geschädigten.

  • Gefährdungshaftung

Regelt die Schadensersatzpflicht auch wenn kein Verschulden seitens des Versicherungsnehmers vorliegt. Die Ersatzpflicht beruht auf einer nicht zu vermeidenden Gefährdung der Umgebung. Die Gefährdungshaftung ist im Haftpflichtgesetz (HaftPflG) geregelt.


👁 Siehe auch:
Haftpflichtgesetz
Gefährdungshaftung



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Schlagwort: Haftung, Haftungsarten
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