45.033
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „XXX text vorhanden“) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
(18 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Auch Geschiedene erhalten eine Rente (als Unterhaltsersatz) wenn sie ein Kind erziehen und der geschiedener Ehepartner verstorben ist. | |||
'''Voraussetzungen:'''<br /> | |||
- Es müssen die Wartezeiten von fünf Jahren aus der eigenen Rente erfüllt sein.<br /> | |||
- Die Ehe ist nach dem 30-06-1977 geschieden, für nichtig erklärt oder für aufgehoben erklärt worden sein. <br /> | |||
- Sie erziehen ihr eigenes oder das Kind des verstorbenen Partners, das das 18. LJ. Noch nicht vollendet hat.<br /> | |||
- Die Höhe der Rente entspricht der Rente wegen voller Erwerbsminderung.<br /> | |||
Die gleichen Voraussetzungen gelten für frühere Lebenspartner, deren eingetragene Partnerschaft gerichtlich aufgehoben wurde. | |||
. | |||
👁 '''Siehe auch:''' <br /> | |||
[[Rentenversicherung gesetzliche, Erwerbsminderungsrente Höhe]] <br /> | |||
< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' > <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Rentenversicherung gesetzliche | Alle Einträge zur '''gesetzlichen Rentenversicherung''' anzeigen]] <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü| zur '''Hauptseite''']] | |||
<center>{{bimpimV02}} | |||
Schlagwort: Erziehungsrenten, Unterhalt<br /> | |||
.-.-.-. | |||
[[Category:Rentenversicherung gesetzliche]][[Category:PIM]] |