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Rentenversicherung gesetzliche, Erziehungsrente: Unterschied zwischen den Versionen

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Auch Geschiedene erhalten eine Rente (als Unterhaltsersatz) wenn sie ein Kind erziehen und der geschiedener Ehepartner verstorben ist.
 
'''Voraussetzungen:'''<br />
 
- Es müssen die Wartezeiten von fünf Jahren aus der eigenen Rente erfüllt sein.<br />
- Die Ehe ist nach dem 30-06-1977 geschieden, für nichtig erklärt oder für aufgehoben erklärt worden sein. <br />
- Sie erziehen ihr eigenes oder das Kind des verstorbenen Partners, das das 18. LJ. Noch nicht vollendet hat.<br />
- Die Höhe der Rente entspricht der Rente wegen voller Erwerbsminderung.<br />
 
Die gleichen Voraussetzungen gelten für frühere Lebenspartner, deren eingetragene Partnerschaft gerichtlich aufgehoben wurde.
 
.
 
 
👁 '''Siehe auch:''' <br />
[[Rentenversicherung gesetzliche, Erwerbsminderungsrente Höhe]]  <br />
 
 
 
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Schlagwort: Erziehungsrenten, Unterhalt<br />
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[[Category:Rentenversicherung gesetzliche]][[Category:PIM]]
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