Berufsunfähigkeitsversicherung, abstrakte und konkrete Verweisung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 3: Zeile 3:
   
   
⚠️  Verzichtet der Versicherer in seinen Tarifbedingungen auf das Verweisungsrecht, besteht Leistungspflicht. Ein Verweisungsverzicht ist für den VN von Vorteil und sollte immer vereinbart werden.<br />
⚠️  Verzichtet der Versicherer in seinen Tarifbedingungen auf das Verweisungsrecht, besteht Leistungspflicht. Ein Verweisungsverzicht ist für den VN von Vorteil und sollte immer vereinbart werden.<br />
{| class="wikitable"
|-
|}
{| border="0" style="border-collapse:collapse"
| <span style="color:#FFFFFF"> Test </span> [[Datei:images.png |80px]] ''' <span style="color:#FFFFFF"> .. </span> ''' Verzichtet der Versicherer in seinen Tarifbedingungen auf das Verweisungsrecht, besteht Leistungspflicht. Ein Verweisungsverzicht ist für den VN von Vorteil und sollte immer vereinbart werden
|}





Version vom 2. April 2021, 07:29 Uhr

Der Versicherer kann bei Eintritt der Berufsunfähigkeit den Versicherungsnehmer, der versicherten Person auf eine andere abstrakte Erwerbstätigkeit verweisen. Hat der Versicherte schon eine neue Tätigkeit/Arbeit aufgenommen, kann der Versicherer hierauf verweisen. Dies wird als konkrete Verweisung bezeichnet. Der Versicherer kann und wird in diesen Fällen die Leistung verweigern.

⚠️ Verzichtet der Versicherer in seinen Tarifbedingungen auf das Verweisungsrecht, besteht Leistungspflicht. Ein Verweisungsverzicht ist für den VN von Vorteil und sollte immer vereinbart werden.


Test Images.png .. Verzichtet der Versicherer in seinen Tarifbedingungen auf das Verweisungsrecht, besteht Leistungspflicht. Ein Verweisungsverzicht ist für den VN von Vorteil und sollte immer vereinbart werden



< zurück Einträge vorwärts >  Alle Einträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung anzeigen  zur Hauptseite 


Bim pim v02.png
















Schlagwort: Verweisung, abstrakte Verweisung, konkrete Verweisung, Verweisungsverzicht


-.-.-.-