Bausparen, Förderung: Unterschied zwischen den Versionen

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  maximale Förderung (Singles 43 €, Ehepaare 86 € pro Jahr)
  maximale Förderung (Singles 43 €, Ehepaare 86 € pro Jahr)
* die Wohnungsbauprämie  
* die Wohnungsbauprämie  
  Einkommensgrenzen (Singles 25.600 €, Ehepaare 51.200 € zu versteuendes Jahreseinkommen)
  Einkommensgrenzen (Singles 25.600 €, Ehepaare 51.200 € zu versteuerndes Jahreseinkommen)
  maximale Förderung (Singles 45,06 €, Ehepaare 90,11 € pro Jahr)
  maximale Förderung (Singles 45,06 €, Ehepaare 90,11 € pro Jahr)
* Förderungen im Zusammenhang mit einem Wohn-Riester-Vertrag
* Förderungen im Zusammenhang mit einem Wohn-Riester-Vertrag
  keine Einkommensgrenze
  keine Einkommensgrenze
  maximale Förderung (154 Euro im Jahr sowie 185 € jedes kindergeldberechtigte Kind, das bis 2008 geboren wurde, 300 € für   jedes nach 208 geborene Kind)
  maximale Förderung (154 Euro im Jahr, sowie 185 € für jedes kindergeldberechtigte Kind, das bis 2008 geboren wurde, 300 € für jedes nach 208 geborene Kind)
  Zudem können Beiträge zum Wohn-Riester-Vertrag von maximal 2.100 € in der Steuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden
  Zudem können Beiträge zum Wohn-Riester-Vertrag von maximal 2.100 € in der Steuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden.


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Version vom 19. Dezember 2016, 08:11 Uhr

Bausparen, Förderung


Bausparen wird vom Staat gefördert. Wer einen Bausparvertrag abschließt, kann folgende staatliche Zuschüsse beantragen:

  • die Arbeitnehmersparzulage, falls vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag eingezahlt werden.
Einkommensgrenzen (Singles 17.900 €, Ehepaare 35.800 € zu versteuerndes Jahreseinkommen)
maximale Förderung (Singles 43 €, Ehepaare 86 € pro Jahr)
  • die Wohnungsbauprämie
Einkommensgrenzen (Singles 25.600 €, Ehepaare 51.200 € zu versteuerndes Jahreseinkommen)
maximale Förderung (Singles 45,06 €, Ehepaare 90,11 € pro Jahr)
  • Förderungen im Zusammenhang mit einem Wohn-Riester-Vertrag
keine Einkommensgrenze
maximale Förderung (154 Euro im Jahr, sowie 185 € für jedes kindergeldberechtigte Kind, das bis 2008 geboren wurde, 300 € für  jedes nach 208 geborene Kind)
Zudem können Beiträge zum Wohn-Riester-Vertrag von maximal 2.100 € in der Steuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden.

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