Privatrechtsschutzversicherung, Wartezeiten: Unterschied zwischen den Versionen

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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |350px]]|| ''' Rechtsschutz­­­versicherung ohne Wartezeit bei Versichererwechsel'''<br /> Keine Wartezeit gibt es zum Beispiel beim Privatrechtsschutz wenn ein Versichererwechsel erfolgt. Voraussetzung der Altvertrag geht nahtlos in die neue Versicherung über und der neue Vertrag enthält die gleichen Vertragsinhalte. '''
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Version vom 30. März 2021, 19:01 Uhr

In der Rechtsschutzversicherung sind Wartezeiten üblich. Damit wollen die Versicherer verhindern, dass sie bei bereits schwelenden Konflikten hinzugezogen werden.

⚠️ Es lassen sich grundsätzlich also nur künftige Rechtsstreitigkeiten absichern.

Ausnahme, Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit und sogenannte „Rückwärtsversicherungen“. Hier wird der Versicherungsfall der vor Vertragsabschluss eingetreten ist noch mitversichert. Dies betrifft Verkehrsordnungswidrigkeiten. Der Versicherungsnehmer wird bei Abschluss einer Rückwaärtsversicherung an der Vertrag für eine gewisse Zeit gebunden um nach der Schadenszahlung eine Kündigung auszuschliessen.


Gängige Wartezeiten

  • Privatrechtsschutzversicherung

- Beratungsrechtsschutz - keine Wartezeiten
- Schadenersatz - keine Wartezeiten
- Steuerrecht - keine Wartezeiten
- Opferrechtsschutz - keine Wartezeiten
- Verwaltungsrecht - 3 Monate Wartezeiten
- Unterhaltsrechtsschutz - 12 Monate Wartezeiten
- Scheidungsrechtsschutz - 36 Monate Wartezeiten

  • Verkehrsrechtsschutz

- Steuerecht - keine Wartezeiten
- Strafrecht - keine Wartezeiten
- Verwaltungsrecht (Verkehrssachen) - keine Wartezeiten
- Sozialrecht - keine Wartezeiten

  • Berufs, Arbeitsrechtsschutz

- Disziplinarrecht - keine Wartezeiten
- Standesrecht - keine Wartezeiten
- Arbeitsrecht - 3 Monate Wartezeiten

  • Mietrechtsschutz

- Ordnungswidrigkeiten - keine Wartezeiten
- Wohnungsrecht - 3 Monate Wartezeiten
- Grundstücksrecht - 3 Monate Wartezeiten
- Steuerrecht - 3 Monate Wartezeiten


Vereinsversicherung tipp ohne.png Rechtsschutz­­­versicherung ohne Wartezeit bei Versichererwechsel
Keine Wartezeit gibt es zum Beispiel beim Privatrechtsschutz wenn ein Versichererwechsel erfolgt. Voraussetzung der Altvertrag geht nahtlos in die neue Versicherung über und der neue Vertrag enthält die gleichen Vertragsinhalte.



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Schlagwort: Karenzzeit, Karenzzeiten, Wartezeitentfall, Wartezeiterlaß, Entfall Wartezeiten, Entfall Wartezeit


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