Privathaftpflichtversicherung, Personenschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 18. Dezember 2016, 19:31 Uhr

Privathaftpflichtversicherung, Personenschaden

Personenschaden

Von einem Personenschaden spricht man, wenn eine Person/en Vermögensnachteile durch eine Gesundheitsschädigung, Verletzung oder Tod erleidet. Personenschäden gehen schnell in die zig Tausende. Hier sind hohe Versicherungssummen angebracht.

Personenschäden kömnnen zu dauernden Rentenzahlungen führen, daher ist auf ausreichende Deckung zu achten.

Schlagwort: Personenschaden, Personenschäden