Gebäudeversicherung private, Leitungswasserversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Kein Versicherungsschutz in der Leitungswasserversicherung'''
* '''Kein Versicherungsschutz in der Leitungswasserversicherung'''


- Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Rohre, die Bestandteile von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
- Kein Versicherungsschutz besteht für Rohre, die Bestandteile von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.





Aktuelle Version vom 26. März 2021, 06:37 Uhr

Die Leitungswasserversicherung ist ein Bestandteil der privaten Gebäudeversicherung – Wohngebäudeversicherung.


  • Versicherungsschutz der Leitungswasserversicherung

Der Versicherungsschutz der Leitungswasserversicherung wird maßgeblich bestimmt, wo sich die schadenverursachende Wasserleitung befindet. Grundsätzlich sind Rohre innerhalb des Gebäudes mitversichert, hierzu zählen:

- Rohre der Wasserversorgung – Zu- und Ableitungsrohre sowie damit verbundene Schläuche
- Rohre der Warmwasser- oder Dampfheizung
- Rohre von Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen
- Rohre von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen

  • Kein Versicherungsschutz in der Leitungswasserversicherung

- Kein Versicherungsschutz besteht für Rohre, die Bestandteile von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.


  • Versicherungsschutz bei frostbedingten Schäden

Es besteht Versicherungsschutz bei frostbedingten Schäden an den nachfolgenden Installationen:

- Waschbecken
- Spülklosetts
- Badeeinrichtungen
- Heizkörper
- Heizkessel
- Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungsanlagen, Dampfheizungsanlagen, Klimaanlagen,
- Wärmepumpenanlagen oder Solarheizungsanlagen


  • Versicherungsschutz für weitere Rohre

Die nachfolgenden Rohre sind oftmals nur gegen Beitragszuschlag oder in hochwertigen Versicherungsprodukten im Versicherungsschutz beinhaltet:

- Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes
- Zuleitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks
- Ableitungsrohre der Wasserversorgung außerhalb des Gebäudes


  • Nicht versicherte Schäden in der Leitungswasserversicherung

Für den Versicherungsschutz der Leitungswasserversicherung ausschlaggebend ist, dass das Wasser bestimmungswidrig ausgetreten ist. Daher sind die Schäden ausgeschlossen, die im Zusammenhang stehen mit:

- Reinigungs-, Regen- und Planschwasser
- Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen und weiteren mobilen Gefäßen
- Schwamm- Öffnen der Berieselungsanlage / Sprinkleranlage aufgrund eines Brandes


  • Beitragshöhe zur Leitungswasserversicherung

- Die Beitragshöhe zur Leitungswasserversicherung ist von den nachfolgenden Faktoren abhängig:

- Alter des Gebäudes
- Genaue Adresse des zu versichernden Gebäudes
- Wohnfläche des zu versichernden Gebäudes
- Gebäudeausstattung des zu versichernden Gebäudes
- Anzahl an Geschossen und Wohneinheiten des zu versichernden Gebäudes
- Unterkellerung des zu versichernden Gebäudes
- Bauweise des zu versichernden Gebäudes



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Schlagwort: Immobilienversicherung, Wasserschaden .-.-.-.