Privatrechtsschutzversicherung, Vertrags- / Sachenrechtsschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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- Streitigkeiten mit Versicherern (nicht aber mit dem eigenem Rechtsschutzversicherer),
- Streitigkeiten mit Versicherern (nicht aber mit dem eigenem Rechtsschutzversicherer),
- nicht abschließend.
- nicht abschließend.


⚠️ Der Umfang des Schutzes ist im Vertragsrechtsschutz und Sachenrechtsschutz unterschiedlich.
⚠️ Der Umfang des Schutzes ist im Vertragsrechtsschutz und Sachenrechtsschutz unterschiedlich.

Version vom 22. März 2021, 08:41 Uhr


Verträge aus dem privaten Bereich, des täglichen Lebens, führen immer wieder zu Streitigkeiten. Der Vertrags- und Sachenrechtsschutz hilft bei der Geltendmachung und Durchsetzung der Ansprüche.


  • Versichert, Gegenstand der Versicherung, sind:

- Werksverträge,
- Reparaturverträge,
- Kaufverträge,
- Reisverträge,
- Dienst-/ Beförderungsverträge,
- Streitigkeiten mit Versicherern (nicht aber mit dem eigenem Rechtsschutzversicherer), - nicht abschließend.

⚠️ Der Umfang des Schutzes ist im Vertragsrechtsschutz und Sachenrechtsschutz unterschiedlich.


Der Vertrags- und Sachenrechtsschutz im Rahmen der Verkehrs-Rechtsschutz bezieht sich auf Auseinandersetzungen die im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen entstehen, die bereits versichert, gemietet, geleast oder zum vorübergehendem Gebrauch gemietet sind.


Das Sachenrecht beinhaltet die sogenannten dinglichen oder absoluten Rechte an beweglichen Sachen. Das umfassendste Sachenrecht ist z.B. das Eigentumsrecht, daneben gibt es auch das Besitzrecht und sogenannte Nutzungs- und Verwertungsrechte.





  • Ausschlüsse, bestehen bei einigen Vertragsarten

- Mietverträge
- Arbeitsverträge
- als Mitglied verschiedenster Einrichtungen,

⚠️ Mietrechtsschutz und Arbeits-, Berufsrechtsschutz sind aber separat versicherbar.


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