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Meier (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Es besteht eine situative Winterreifenpflicht Zunächst gilt es klarzustellen, dass es nach § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) Pflicht ist, bei…“) |
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Gemäß § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) besteht die Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte mit Winterreifen zu fahren. | |||
Ab welchem Datum Winterreifen zu nutzen sind, besteht nicht.<br /> | |||
⚠️ Es besteht eine '''situative Winterreifenpflicht.''' | |||
Winterreifen mit einem Herstellungsdatum ab 2017 müssen mit dem Alpine-Symbol ausgestattet sein, die M+S Kennzeichnung genügt nicht mehr. | |||
Für ältere Reifen gilt eine Übergangsfrist bis zum 30-09-2024. | |||
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