Unfallversicherung gesetzliche, Weihnachtsfeier: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
Zeile 7: Zeile 7:




  <'''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >           <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü| zur '''Hauptseite''']]  
 
<'''zurück''' Einträge '''vorwärts''' > <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Unfallversicherung gesetzliche | Alle Einträge zur '''gesetzlichen Unfallversicherung''' anzeigen]] <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Unfallversicherung gesetzliche| zur '''Hauptseite''']]
 
 
<center>{{bimpimV02}}
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
.-.-.-.
[[Category:Unfallversicherung gesetzliche]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]





Aktuelle Version vom 4. März 2021, 10:04 Uhr

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gilt nur, wenn es sich um eine offizielle Firmenveranstaltung handelt.

Der Schutz gilt nur für eingeladene Mitarbeiter. Er gilt nicht für mitfeiernde Ehepartner, ehemalige Mitarbeiter wie auch für Geschäftspartner. Wird die Feier offiziell beendet, so endet der Versicherungsschutz auch wenn ein kleinerer Kreis weiter feiert. Nur direkte Hin- und Rückwege sind versichert. Unfälle unter Alkoholeinfluss sind nicht gedeckt.


<zurück Einträge vorwärts >    Alle Einträge zur gesetzlichen Unfallversicherung anzeigen   zur Hauptseite 


Bim pim v02.png












.-.-.-.



Bim pim v02.png











.-.-.-.