Annahmezwang: Unterschied zwischen den Versionen
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Als Ausnahme von der Vertrags- und Abschlussfreiheit gilt der Kontrahierungszwang. Dieser findet im Versicherungsbereich in den folgenden Sparten, Anwendung. | Als Ausnahme von der Vertrags- und Abschlussfreiheit gilt der Kontrahierungszwang. Dieser findet im Versicherungsbereich in den folgenden Sparten, Anwendung. | ||
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Version vom 2. März 2021, 10:50 Uhr
Als Ausnahme von der Vertrags- und Abschlussfreiheit gilt der Kontrahierungszwang. Dieser findet im Versicherungsbereich in den folgenden Sparten, Anwendung.
- Kfz Versicherung
- Private Krankenversicherung
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Schlagwort: Annahmepflicht, Konrahierungszwang -.-.-.-