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Der Versicherer kann die Versicherungssumme mit einer einseitigen Erklärung herabsetzen, wenn diese nachweislich zu hoch angesetzt wurde. Als Richtwert der Versicherungssumme wird der Ankaufswert des Pferdes angesetzt. | Der Versicherer kann die Versicherungssumme mit einer einseitigen Erklärung herabsetzen, wenn diese nachweislich zu hoch angesetzt wurde. Als Richtwert der Versicherungssumme wird der Ankaufswert des Pferdes angesetzt. | ||
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- Beitragsnachnachlass für Jungpferde, Fohlen<br /> | - Beitragsnachnachlass für Jungpferde, Fohlen<br /> | ||