Wohnmobilversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 8: Zeile 8:




'''Die Haftpflichtversicherung'''
* '''Die Haftpflichtversicherung'''


Die Haftpflichtversicherung für Wohnmobile gehört zur sog. Pflichtversicherung und ist Kraft Gesetz verpflichtend vorgeschrieben für den Wohnmobilhalter. Diese deckt verschuldensunabhängig unberechtigte Forderungen bei Verkehrsunfällen ab. Der Beitrag zur Haftpflichtversicherung wird von nachfolgenden Kriterien bestimmt. Diese sind u.a.:
Die Haftpflichtversicherung für Wohnmobile gehört zur sog. Pflichtversicherung und ist Kraft Gesetz verpflichtend vorgeschrieben für den Wohnmobilhalter. Diese deckt verschuldensunabhängig unberechtigte Forderungen bei Verkehrsunfällen ab. Der Beitrag zur Haftpflichtversicherung wird von nachfolgenden Kriterien bestimmt. Diese sind u.a.:
Zeile 23: Zeile 23:




'''Teilkaskoversicherung'''
* '''Teilkaskoversicherung'''


In der Teilkaskoversicherung besteht für nachfolgende Ereignisse Versicherungsschutz:
In der Teilkaskoversicherung besteht für nachfolgende Ereignisse Versicherungsschutz:
Zeile 38: Zeile 38:




'''Vollkaskoversicherung'''
* '''Vollkaskoversicherung'''


In der Vollkaskoversicherung sind die nachfolgenden Schäden ergänzend zur Teilkaskoversicherung im Versicherungsschutz beinhaltet:<br />
In der Vollkaskoversicherung sind die nachfolgenden Schäden ergänzend zur Teilkaskoversicherung im Versicherungsschutz beinhaltet:<br />

Version vom 21. Februar 2021, 08:49 Uhr

Die Wohnmobilversicherung ist eine spezielle Form der Kfz Versicherung. Hierbei wird analog unterschieden in die Bereiche:


Haftpflichtversicherung

Kaskoversicherung – Vollkaskoversicherung und Teilkaskoversicherung


  • Die Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung für Wohnmobile gehört zur sog. Pflichtversicherung und ist Kraft Gesetz verpflichtend vorgeschrieben für den Wohnmobilhalter. Diese deckt verschuldensunabhängig unberechtigte Forderungen bei Verkehrsunfällen ab. Der Beitrag zur Haftpflichtversicherung wird von nachfolgenden Kriterien bestimmt. Diese sind u.a.:

- Alter / Baujahr des Fahrzeugs
- Fahrzeugwert
- Fahrzeughersteller
- Fahrzeugtyp
- Alter der Fahrer
- Nutzerkreis
- Führerscheindatum
- Postleitzahl des Fahrzeughalters
- aktuelle Schadenfreiheitsklasse


  • Teilkaskoversicherung

In der Teilkaskoversicherung besteht für nachfolgende Ereignisse Versicherungsschutz:

- Brand und Explosion
- Diebstahl und Raub
- Einbruchteilediebstahl
- Glasbruchschäden
- Schäden an der Verkabelung wegen Kurzschluß
- Marderbiss inkl. Folgeschäden
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art
- unmittelbare Einwirkungen von Sturm, Blitzschlag, Hagel, Überschwemmung


  • Vollkaskoversicherung

In der Vollkaskoversicherung sind die nachfolgenden Schäden ergänzend zur Teilkaskoversicherung im Versicherungsschutz beinhaltet:

- selbst verschuldete Unfallschäden
- Vandalismus, d.h. mutwillige Beschädigung des versicherten Fahrzeugs durch fremde Dritte.



Bim pim v02.png


















Schlagwort: .-.-.-.