Verbraucherinformation: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:


1994 wurde  die behördliche Genehmigungspflicht für alle Versicherungsbedingungen festgelegt. Die Versicherungsnehmer müssen, ab 01-01-1995, vor Abschluss eines Vertrages schriftlich über die vertragsrelevanten Tatsachen, Bedingungen informiert werden.<br />
1994 wurde  die behördliche Genehmigungspflicht für alle Versicherungsbedingungen festgelegt. Die Versicherungsnehmer müssen, ab 01-01-1995, vor Abschluss eines Vertrages, schriftlich über die vertragsrelevanten Tatsachen, Bedingungen informiert werden.<br />


Gleiches gilt während der Vertragslaufzeit. Hierbei handelt es sich im wesentlichen um:
Gleiches gilt auch während der Vertragslaufzeit. Hierbei handelt es sich im wesentlichen um:


- Name, Anschrift des Versicherers,<br />
- Name, Anschrift des Versicherers,<br />
Zeile 12: Zeile 12:
- Widerrufsmöglichkeiten,<br />
- Widerrufsmöglichkeiten,<br />
- Beschwerdestellen.<br />
- Beschwerdestellen.<br />




45.034

Bearbeitungen

Navigationsmenü