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Bei einem großen Teil der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte sind Deckungssummen in Höhe 2 Mio. € bei Personen- und Sachschäden sowie 100.000 € bei Vermögensschäden vereinbart. ''' | Bei einem großen Teil der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte sind Deckungssummen in Höhe 2 Mio. € bei Personen- und Sachschäden sowie 100.000 € bei Vermögensschäden vereinbart. ''' | ||
⚠️ Es werden Deckungssummen von '''mindestens''' 5 Mio. € bei Personen- und Sachschäden sowie 200.000 € bei Vermögensschäden empfohlen.''' | |||