Kfz Versicherung, Winterreifenpflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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⚠️ Es besteht eine '''situative Winterreifenpflicht.'''
⚠️ Es besteht eine '''situative Winterreifenpflicht.'''


Winterreifen müssen mit dem Alpine-Symbol ausgestattet sein, die M+S  Kennzeichnung genügt nicht mehr.  
 
 
Winterreifen mit einem Herstellungsdatum müssen mit dem Alpine-Symbol ausgestattet sein, die M+S  Kennzeichnung genügt nicht mehr.  


Für ältere Reifen gilt eine Übergangsfrist bis zum 30-09-2024.
Für ältere Reifen gilt eine Übergangsfrist bis zum 30-09-2024.

Version vom 25. November 2020, 15:36 Uhr


Gemäß § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) besteht die Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte mit Winterreifen zu fahren. Ab welchem Datum Winterreifen zu nutzen sind, besteht nicht.

⚠️ Es besteht eine situative Winterreifenpflicht.


Winterreifen mit einem Herstellungsdatum müssen mit dem Alpine-Symbol ausgestattet sein, die M+S Kennzeichnung genügt nicht mehr.

Für ältere Reifen gilt eine Übergangsfrist bis zum 30-09-2024.


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