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Privatrechtsschutzversicherung, Beratungsrechtsschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei diesen Versicherungsformen steht die Versicherung in der Pflicht, dem versicherten Personenkreis auf den Gebieten des Familien- und Erbrechtes die Kosten für eine mündliche oder schriftliche Auskunft durch einen Notar oder Anwalt zu erstatten. Der Beratungsrechtsschutz wird z.B. in folgenden Fällen wirksam:
Bei diesen Versicherungsformen steht die Versicherung in der Pflicht, dem versicherten Personenkreis auf den Gebieten des Familien- und Erbrechtes die Kosten für eine mündliche oder schriftliche Auskunft durch einen Notar oder Anwalt zu erstatten. Der Beratungsrechtsschutz wird z.B. in folgenden Fällen wirksam:<br />
 
 
Familienrecht: Unterhalts- und Sorgerechtsstreitigkeiten<br />
 
Erbrecht: Anfechtung des Testaments, Erbschaftsannahme oder -ausschlagung,  Einklage eines Erbpflichtteils<br />


Familienrecht: Unterhalts- und Sorgerechtsstreitigkeiten
Erbrecht: Anfechtung des Testaments, Erbschaftsannahme oder -ausschlagung,  Einklage eines Erbpflichtteils




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