Informationspflichten VVG: Unterschied zwischen den Versionen

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Gemäß Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)  § 7 und der  Informationspflichtenverordnung (VVGInfoV) müssen dem Versicherungsnehmer ganz bestimmte Informationen vor Vertragsabschluss zur Kenntnis gegeben werden. Es handelt sich hierbei um das Informationspflichtenblatt, dieses enthält Infos zum Versicherer, die Leistungsinhalte des Angebots, Vertragsinfos und den Rechtsweg.
Gemäß Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)  § 7 und der  Informationspflichtenverordnung (VVGInfoV) müssen dem Versicherungsnehmer ganz bestimmte Informationen vor Vertragsabschluss zur Kenntnis gegeben werden. Es handelt sich hierbei um das Informationspflichtenblatt, dieses enthält Infos zum Versicherer, die Leistungsinhalte des Angebots, Vertragsinfos und den Rechtsweg.

Version vom 6. November 2020, 14:05 Uhr

Gemäß Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) § 7 und der Informationspflichtenverordnung (VVGInfoV) müssen dem Versicherungsnehmer ganz bestimmte Informationen vor Vertragsabschluss zur Kenntnis gegeben werden. Es handelt sich hierbei um das Informationspflichtenblatt, dieses enthält Infos zum Versicherer, die Leistungsinhalte des Angebots, Vertragsinfos und den Rechtsweg.


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