Ehrenamtsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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| Nicht gewähltes Ehrenamt in Vereinen o. Organisationen, keine Vereinshaftpflichtversicherung || Privathaftpflichtversicherung
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⚠️ Die Privathaftpflichtversicherung ist sehr wichtig. Im Ehrenamt schützt sie vor Schadensforderungen. Nicht immer ist sie aber  automatisch mitversichert!
Achten Sie beim Tarifvegleich ob dieser Schutz besteht.<br />




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⚠️ Die Privathaftpflichtversicherung ist sehr wichtig. Im Ehrenamt schützt sie vor Schadensforderungen. Nicht immer ist sieaber  automatisch mitversichert!
Achten Sie beim Tarifvegleich ob dieser Schutz besteht.<br />


👁 Siehe auch:http://www.vereinsversicherung.de <br />
👁 Siehe auch:http://www.vereinsversicherung.de <br />

Version vom 3. November 2020, 10:22 Uhr

Seit 2005 besteht gesetzlicher Unfall - Versicherungsschutz. Viele Menschen engagieren sich in Ehrenämtern im öffentlichem wie auch im bürgerlichem Bereich.

Wesentliche Merkmale: Die Tätigkeit ist freiwillig, kann regelmäßig oder sporadisch nachgegangen werden, erfolgt unentgeltlich und ist im Interesse der Allgemeinheit. Es besteht keine Unterscheidung zwischen einem eingetragenem und nicht eingetragenem Verein.


Die Versicherungspflicht ist von verschiedenen Faktoren, Situationen abhängig.

Art der ehrenamtlichen Tätigkeit Versicherung
Gewähltes Amt in gemeinnütziger Organisation Träger, bzw. dessen Haftpflichtversicherung
Ehrenamt in Bürger-, Anwohnerinitiativen ohne Träger Sammelhaftpflicht der Länder
Ehrenamt im eingetragenen Verein Vereinshaftpflicht, falls vorhanden
Nicht gewähltes Ehrenamt in Vereinen o. Organisationen, keine Vereinshaftpflichtversicherung Privathaftpflichtversicherung


⚠️ Die Privathaftpflichtversicherung ist sehr wichtig. Im Ehrenamt schützt sie vor Schadensforderungen. Nicht immer ist sie aber automatisch mitversichert! Achten Sie beim Tarifvegleich ob dieser Schutz besteht.


Informationen zur Ehrenamtsversicherung des Bundes erhalten Sie hier https://ehrenamt.bund.de

⚠️ Die Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.


und Detailnformationen zur Ehrenamtsversicherung der einzelnen Bundesländer erhalten Sie folgend:

Bundesland (Landeshauptstadt) Internetseite Kontakt
Land Baden-Württemberg (Stuttgart) Sozialministerium Baden Württemberg Kontaktseite
Freistaat Bayern (München) Bayerisches Staatsministerium Kontaktseite
Land Berlin (Berlin) Berlin.de - Bürgeraktiv Impressum
Land Brandenburg (Potsdam) Ehrenamt in Brandenburg poststelle@stk.brandenburg.de
Freie Hansestadt Bremen (Bremen) Bürgerengagement Bremen Impressum
Freie und Hansestadt Hamburg (Hamburg) ... ...
Land Hessen (Wiesbaden) Staatskanzlei Hessen Tel.: 0611 32 - 3815
Land Mecklenburg-Vorpommern (Schwerin)l Mecklenburg Vorpommern Kontaktseite
Land Niedersachsen (Hannover) Land Niedersachsen Kontaktseite
Land Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf) Nordrhein-Westfalen Kontaktseite
Land Rheinland-Pfalz (Mainz) Rheinland-Pfalz Staatskanzlei Kontaktseite
Saarland (Saarbrücken) Saarland Staatskanzlei ehrenamt@staatskanzlei.de

Tel.: (0681) 501-2342 oder -1153
Fax: (0681) 501-1361

Freistaat Sachsen (Dresden) Freistaat Sachsen Staatsministerium engagement@sms.sachsen.de
Land Sachsen-Anhalt (Magdeburg) Landesportal Sachsen Anhalt Kontaktseite
Land Schleswig-Holstein (Kiel) Staatskanzlei Schleswig-Holstein Kontaktseite
Freistaat Thüringen (Erfurt) Freistaat Thüringen Staatskanzlei poststelle@tsk.thueringen.de


👁 Siehe auch:http://www.vereinsversicherung.de
👁 Siehe auch:http://www.vereinshaftpflichtversicherung.org
👁 Siehe auch:http://www.versicherungsvergleich.de
👁 Siehe auch:http://www.ehrenamtsversicherung.de


Schlagwort: Schutz im Ehrenamt, Versicherungsschutz Ehrenamt


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