Privatrechtsschutzversicherung, Angebot Familientarif: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Dies ist bei den Versicherern unterschiedlich geregelt''' und den Tarifbestimmungen zu entnehmen. Versichert sind der Ehepartner oder der Lebenspartner (in die Police aufnehmen lassen). Das Geschlecht spielt keine Rolle. Der Schutz gilt ebenso für minderjährige Kinder (auch Adoptiv- und Pflegekinder).
'''Dies ist bei den Versicherern unterschiedlich geregelt''' und den Tarifbestimmungen zu entnehmen. Versichert sind der Ehepartner oder der Lebenspartner (in die Police aufnehmen lassen). Das Geschlecht spielt keine Rolle. Der Schutz gilt ebenso für minderjährige Kinder (auch Adoptiv- und Pflegekinder).


'''Nach der Familiendefinition können auch die Eltern, Großeltern, Enkel, meistens unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert sein'''. Soll ein Familienangehöriger zu einem späteren Zeitpunkt mitversichert werden, bitte immer schriftlich beantragen und bestätigen auch lassen. Klären Sie immer vor Vertragsabschluss, wer mit versichert ist.
'''Nach der Familiendefinition können auch die Eltern, Großeltern, Enkel, meistens unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert sein'''. Soll ein Familienangehöriger zu einem späteren Zeitpunkt mitversichert werden, bitte immer schriftlich beantragen und bestätigen auch lassen. Klären Sie immer vor Vertragsabschluss, wer mit versichert ist.<br />


versicherbare Bereiche:


Folgende Bereiche können '''einzeln oder auch nur in Kombination''' versichert werden:<br />


- Privatrechtschutzversicherung<br />
- Privatrechtschutzversicherung<br />
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- Vermieterrechtsschutzversicherung <br />
- Vermieterrechtsschutzversicherung <br />
- Strafrechtsschutzversicherung<br />
- Strafrechtsschutzversicherung<br />
- Strafrechtsschutzversicherung erweitert<br />
- Patentrechtsschutzversicherung<br />
- Patentrechtsschutzversicherung<br />
- Eherechtsschutzversicherung<br />
- Eherechtsschutzversicherung<br />

Aktuelle Version vom 3. November 2020, 07:23 Uhr

Dies ist bei den Versicherern unterschiedlich geregelt und den Tarifbestimmungen zu entnehmen. Versichert sind der Ehepartner oder der Lebenspartner (in die Police aufnehmen lassen). Das Geschlecht spielt keine Rolle. Der Schutz gilt ebenso für minderjährige Kinder (auch Adoptiv- und Pflegekinder).

Nach der Familiendefinition können auch die Eltern, Großeltern, Enkel, meistens unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert sein. Soll ein Familienangehöriger zu einem späteren Zeitpunkt mitversichert werden, bitte immer schriftlich beantragen und bestätigen auch lassen. Klären Sie immer vor Vertragsabschluss, wer mit versichert ist.


Folgende Bereiche können einzeln oder auch nur in Kombination versichert werden:

- Privatrechtschutzversicherung
- Berufs-, Arbeitsrechtsschutzversicherung
- Verkehrs-, Kfz-Rechtsschutzversicherung
- Internetrechtsschutzversicherung
- Datrenrechtsschutzversicherung
- Erbrechtsschutzversicherung
- Mieterrechtsschutzversicherung
- Vermieterrechtsschutzversicherung
- Strafrechtsschutzversicherung
- Strafrechtsschutzversicherung erweitert
- Patentrechtsschutzversicherung
- Eherechtsschutzversicherung
- Unterhaltsrechtsschutzversicherung


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