Privatrechtsschutzversicherung, Gerichtsstand: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. Oktober 2020, 06:38 Uhr
Gerichtsstand (oder Gerichtsort) ist der Standort des zuständigen Gerichts, nach dessen Vorschriften das gerichtliche Verfahren durchgeführt wird.
⚠️ Für Rechtsschutzversicherte spielt dies eine ganz bedeutende Rolle. Bei Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen kann auch vor einem Gericht verhandelt werden, das zu dem Bezirk gehört, in dem die schadenersatzpflichte Handlung erfolgte. Dies ist für eine Kostenübernahme des Rechtsschutzversicherers ausschlaggebend.
Wird eine natürliche Person /Unternehmer o. eine juristische Person verklagt, wird der Prozess an dem Ort geführt, an dem das Unternehmen rechtskräftig niedergelassen ist. Dies betrifft auch i.d.R. Gerichtsverfahren wenns es um ein Grundstücke oder Gebäude handelt.
👁 Siehe auch: Privatrechtsschutzversicherung, Amtsgericht
👁 Siehe auch: Privatrechtsschutzversicherung, örtlicher Geltungsbereich
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