Vertragsstrafe: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei einer Vertragsstrafe (Konventionalstrafe, Konventionsstrafe benannt) geht ein Vertragspartner die Verpflichtung einen Fixbetrag als Strafe zu zahlen, wenn die vertraglich zugesagten Verpflichtungen nicht oder nicht ausreichend erfüllt wurden. Der Geschädigte muss nicht nachweisen, dass ein konkreter Schaden entstanden ist. Diese Forderungen sind recht einfach einforderbar.
Bei einer Vertragsstrafe (Konventionalstrafe, Konventionsstrafe benannt) geht ein Vertragspartner die Verpflichtung einen Fixbetrag als Strafe zu zahlen, wenn die vertraglich zugesagten Verpflichtungen nicht oder nicht ausreichend erfüllt wurden. Der Geschädigte muss nicht nachweisen, dass ein konkreter Schaden entstanden ist. Diese Forderungen sind recht einfach einforderbar.
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Aktuelle Version vom 13. Oktober 2020, 07:20 Uhr

Bei einer Vertragsstrafe (Konventionalstrafe, Konventionsstrafe benannt) geht ein Vertragspartner die Verpflichtung einen Fixbetrag als Strafe zu zahlen, wenn die vertraglich zugesagten Verpflichtungen nicht oder nicht ausreichend erfüllt wurden. Der Geschädigte muss nicht nachweisen, dass ein konkreter Schaden entstanden ist. Diese Forderungen sind recht einfach einforderbar.


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