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Wurde mit einem Auftraggeber vereinbart, dass im Schadenfall eine bestimmte Summe bezahlt wird, wird dies als „pauschalierten Schadensersatz“ bezeichnet. | |||
Voraussetzung das der Versicherer die vereinbarte Summe auch zahlt, ist es erforderlich, dass der Versicherer zuvor dies zusagt und als besondere Vereinbarung festgelegt wird. | |||
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