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| Die Hausratsversicherung kommt i.d.R. für einen Schaden am Gewächshaus nicht auf.
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| Der Eigentümer eines Gewächshauses sollte dennoch das Vorhandensein von vornhinein der Hausratversicherung anzeigen.
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| Ist in der Hausratversicherung Glasbruch mit versichert und es kommt zu einem Hagelschaden könnte auf dem Kulanzweg ggf. eine Einigung erzielt werden.
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