Ehrenamtsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 23. Februar 2020, 08:43 Uhr
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Seit 2005 besteht gesetzlicher Unfall - Versicherungsschutz. Viele Menschen engagieren sich in Ehrenämtern im öffentlichem wie auch im bürgerlichem Bereich.Wesentliche Merkmale: Die Tätigkeit ist freiwillig, kann regelmäßig oder sporadisch nachgegangen werden, erfolgt unentgeltlich und ist im Interesse der Allgemeinheit. Es besteht keine Unterscheidung zwischen einem eingetragenem und nicht eingetragenem Verein. Die Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
Ausführliche Informationen erhalten Sie hier:
Bundesland (Landeshauptstadt) | Internetseite | Kontakt |
---|---|---|
Land Baden-Württemberg (Stuttgart) | Sozialministerium Baden Württemberg | Kontaktseite |
Freistaat Bayern (München) | Bayerisches Staatsministerium | Kontaktseite |
Land Berlin (Berlin) | Berlin.de - Bürgeraktiv | Impressum |
Land Brandenburg (Potsdam) | Ehrenamt in Brandenburg | poststelle@stk.brandenburg.de |
Freie Hansestadt Bremen (Bremen) | Bürgerengagement Bremen | Impressum |
Freie und Hansestadt Hamburg (Hamburg) | ... | ... |
Land Hessen (Wiesbaden) | Staatskanzlei Hessen | Tel.: 0611 32 - 3815 |
Land Mecklenburg-Vorpommern (Schwerin)l | Mecklenburg Vorpommern | Kontaktseite |
Land Niedersachsen (Hannover) | Land Niedersachsen | Kontaktseite |
Land Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf) | Nordrhein-Westfalen | Kontaktseite |
Land Rheinland-Pfalz (Mainz) | Rheinland-Pfalz Staatskanzlei | Kontaktseite |
Saarland (Saarbrücken) | Saarland Staatskanzlei | ehrenamt@staatskanzlei.de Tel.: (0681) 501-2342 oder -1153 |
Freistaat Sachsen (Dresden) | Freistaat Sachsen Staatsministerium | engagement@sms.sachsen.de |
Land Sachsen-Anhalt (Magdeburg) | [ ] | Beispiel |
Land Schleswig-Holstein (Kiel) | [ ] | Beispiel |
Freistaat Thüringen (Erfurt) | [ ] | Beispiel |
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
sind die gewerblichen Berufs-, wie auch landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Versicherungsträger der öffentlichen Hand, z.B. Unfallkassen, Landesunfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände. Dies sind:
(DGUV) Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand: www.dguv.de
(SVLFG) Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau : www.svlfg.de
👁 Siehe auch:http://www.vereinsversicherung.de
👁 Siehe auch:http://www.versicherungsvergleich.de
👁 Siehe auch:http://www.ehrenamtsversicherung.de
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